Allgemeine Geschäftsbedingungen Mitgliedschaft

1. Allgemeines
Vor Vertragsabschluss ist eine kostenlose Probeeinheit möglich.
Durch Unterzeichnung der vertraglichen Anmeldung gilt diese als verbindlich.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen.

Für persönliche Gegenstände und für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

2. Vertragsbindung
Vertragspartner ist SportLeben Carolin Beyer.

Zur Auswahl stehen „Halbjahresverträge“ und „Jahresverträge“.
„Halbjahresverträge besitzen eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, „Jahresverträge“ besitzen eine Mindestlaufzeit von 12 Monate. Alle Verträge verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu Monatsende kündbar.

Alle Verträge beinhalten eine Zahlung via Lastschrift, welche monatlich erfolgt. Bei Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift, berechnen wir pro Buchung eine Verwaltungsgebühr von 10,-€.

Es erfolgt keine Berechnung einer Aufnahmegebühr. Wird innerhalb von 3 Monaten nach erfolgter Kündigung eine erneute Vertragsbindung unterzeichnet, dann wird eine „Wiederaufnahmegebühr“ in Höhe von 25,-€ fällig.

3. Nichtteilnahme an den Kursen
Die Beiträge werden auch dann fällig, wenn die Teilnahme am Kurs nicht erfolgt. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden können nicht verrechnet, jedoch in anderen Kursen, soweit vorhanden, nachgeholt werden. Darauf besteht kein Rechtsanspruch.

4. Krankheit
Ist aufgrund von Krankheit eine Teilnahme an den Kursen länger als 4 Wochen nicht möglich und kann durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden, dann erfolgt bis zur Wiederaufnahme des Sports eine Beitragsfreistellung.
Das Attest ist innerhalb einer Woche nach Ausstellung vorzulegen.

5. Gesundheitskurse
Innerhalb eines Jahres können zwei Gesundheitskurse durch die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst werden. Die Bezahlung dieser Kurse kann nicht mit der Monatsgebühr verrechnet werden. Die Gesundheitskurse beinhalten 10 Termine, für diese 10 Kalenderwochen erfolgt eine Beitragsfreistellung.

Eine Teilnahme an diesen Kursen ist während der regulären Starttermine mit vorheriger Anmeldung möglich. Der Vertrag „Basis 45“ und „Basis 60“ wird während dieser 10 Wochen pausiert. Der Vertrag „Premium“ kann während der 10 Wochen des Gesundheitskurses auf „Basis 45“ oder „Basis 60“ herabgestuft werden, der Vertrag „All Inclusive“ entsprechend auf „Premium“.

Der Teilnahmewunsch an Gesundheitskursen ist mindestens 2 Wochen vor Kursstart schriftlich mitzuteilen.

6. Verträge für Kindersport
Für die Anmeldung eines zweiten oder dritten Kindes erhöht sich die Monatsgebühr um den jeweilig ausgewiesenen Betrag.

Endet der Vertrag eines Kindes, wird der Monatsbeitrag automatisch auf die Höhe der Mitgliedschaft „Basis Kind“ angepasst.

7. Kurszeiten
Die Sportkurse finden wöchentlich zu festgelegten Kurszeiten und Terminen statt, außer an gesetzlichen Feiertagen.

8. Kündigung
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum jeweiligen Monatsende. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich.

Nicht fristgerecht eingegangene Kündigungen werden dem Folgemonat zugeordnet.

8. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder in dessen Anhängen aus irgendwelchen Gründen als nichtig erweisen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, so gilt der Vertrag mit seinen restlichen Bestimmungen vollumfänglich weiter.
Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke. Die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen oder Regelungslücken sollen durch Regelungen ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.